AGB
- Das Angebot hat eine Gültigkeit von zwei Wochen nach Erstellungsdatum. Erst mit rechtgültiger Bestätigung des Angebotes wird mit der Umsetzung begonnen.
- Soweit der Kunde die Durchführung auf Basis des Angebotes storniert, ist er verpflichtet, die Agentur von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und ihr alle Schäden zu ersetzen, die sich aus solchen Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem hat die Agentur Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und bis dahin erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Die Erklärung über den Abbruch bedarf der Schriftform.
- Bei allen Angeboten sind die Einzelpositionen aufeinander abgestimmt. Veränderungen von Einzelpositionen können nachfolgend zu einer veränderten Kostenstruktur führen. Bei Streichung von Einzelpositionen verliert dieses Angebot seine Gültigkeit.
- Mehrleistung außerhalb der Angebotsbeschreibung erlaubt eine Nachkalkulation und wird additional der Gesamtrechnung aufgeschlagen. Es wird immer der letztendliche Personalaufwand nach tatsächlichem Einsatz berechnet, wenn nicht anders angeboten.
- Materialkosten der Agentur, die zur Leistungserstellung notwendig sind, werden berechnet.
- Die Fremdkosten werden unter Vorlage der zuvor durch den Kunden genehmigten Kostenfreigabe weiterberechnet.
- Im Rahmen des genehmigten Fremdkostenbudgets ist die Agentur bevollmächtigt, Dritte zur Erbringung von Fremdleistungen zu beauftragen.
- Die Rechnungen der Agentur sind sofort zur Zahlung fällig.
- Die Agentur überträgt dem Kunden alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Eigenleistungen der Agentur einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen. Soweit nichts anderes bestimmt wird, ist diese Übertragung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschränkt. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte der Agentur an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen und Mediaeinkaufsmethoden, welche das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen.
- Kreative und publizistische Leistungen sind abgabepflichtig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Die Agentur führt für eingekaufte Leistungen selbstständig Künstlersozialabgaben ab.
- Die Agentur legt die von ihr entworfenen Vorlagen dem Kunden vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben einschließlich der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, Urheberrechts oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Prüfung von Rechtsfragen ist nicht Aufgabe der Agentur.